Wenzenbach – Eltern von Kindergartenkindern in Wenzenbach müssen ab Januar 2027 mehr zahlen. Die Gemeinde hat sich dazu gemeinsam mit den Johannitern, die als Träger die Kindertagesstätten betreiben, mit einem Elternbrief an die Familien gewandt. Grund ist eine Änderung der gesetzlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch den Freistaat Bayern, die zum 1. Januar 2027 greift.
Bisher gab es vom Freistaat für Kindergartenkinder einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro zum Beitrag. Die Staatsregierung gibt diese Summe ab Januar 2027 nicht mehr direkt an die Eltern weiter. Je nach Beitragssituation bedeutet das bis zu 100 Euro mehr im Monat. Für die meisten Eltern in Wenzenbach beziffert die Gemeinde die Mehrkosten je Kindergartenkind auf 64,50 € bei fünf bis sechs Stunden täglicher Betreuungszeit und auf 74,50 € bei sechs bis sieben Stunden. Den wegfallenden Zuschuss von 100 Euro kann die Gemeinde nach eigener Aussage angesichts ihrer Haushaltslage und großer Investitionen, vor allem in Schul- und Kindergartenbauten, nicht ersetzen.
Zur Begründung verweist die Gemeinde auf gestiegene Kosten für Personal, Energie und Instandhaltung. Die tatsächlichen Betriebskosten würden durch die bisherige Finanzierung nach dem BayKiBiG nicht hinreichend abgedeckt. Aus diesem Grund fasse der Freistaat die Leistungen aus Familiengeld, Krippengeld und Elternbeitragszuschuss neu zusammen. Die Mittel gingen künftig als sogenannter Qualitätsbonus unmittelbar an die Einrichtungen und sollten deren laufende Kosten wenigstens zum Teil abfedern. Die Staatsregierung will auf diesem Weg die hohe Betreuungsqualität sichern.
Wenzenbach sieht sich trotzdem weiter als eine der günstigsten Kommunen im Landkreis Regensburg. Beim Vergleich mit Stand September 2026 erreichten die Elternbeiträge etwa die Hälfte dessen, was in den übrigen Landkreisgemeinden im Schnitt verlangt wird. Die Beiträge wurden seit 2010, also seit 16 Jahren, nicht erhöht und liegen in fast allen Buchungskategorien unter 100 Euro im Monat. Über sieben Jahre lang war der Kindergartenbesuch für Wenzenbacher Kinder weitgehend kostenfrei, lediglich das Essensgeld fiel an.
Nach eigenen Angaben deckt die Gemeinde den größten Teil der Fehlbeträge ab. Im Jahr 2025 flossen dafür rund 1,78 Millionen Euro aus dem gemeindlichen Haushalt in den Betrieb der Kinderbetreuung. Zudem verzichtet sie auf Miete für kommunale Gebäude, die als Kindertageseinrichtungen genutzt werden, und trägt die Leistungen von Hausmeistern, Bauhof und Verwaltung einschließlich des Maschineneinsatzes. Als Beispiele für ihre Investitionen in die kindliche Bildung nennt sie das Kinderhaus Storchennest, das Kinderhaus Aueninsel sowie die Generalsanierung mit Neubau der Grund- und Mittelschule.
Familien, die den Beitrag nicht oder nur zum Teil aufbringen können, wenden sich mit einem Antrag nach § 90 Abs. 4 SGB VIII an das Jugendamt des Landkreises Regensburg, damit die Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden. Die Entscheidung fällt auf Antrag anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse. Wer Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, sollte sich auf jeden Fall dort melden. Einen Anspruch können außerdem Familien haben, die diese Leistungen nicht beziehen, deren Belastung aber nach der gesetzlichen Prüfung unzumutbar ist. Unterzeichnet ist der Brief von Erstem Bürgermeister Sebastian Koch. Das teilte die Gemeinde Wenzenbach mit.
Auf einen Blick
- Stichtag: 1. Januar 2027
- Mehrkosten je Kindergartenkind: 64,50 € bei fünf bis sechs Stunden täglicher Betreuungszeit, 74,50 € bei sechs bis sieben Stunden
- Wer die Elternbeiträge übernehmen lassen möchte, stellt den Antrag nach § 90 Abs. 4 SGB VIII beim Jugendamt des Landkreises Regensburg.
Hintergrund
Das Bayerische Sozialministerium nennt auf seiner Website als Grund für die Änderung eine Reform des BayKiBiG. Der Landtag beschloss sie am 22. Juli 2026, sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab dann verlagert der Freistaat die bisherigen Mittel für Bayerisches Familiengeld, Krippengeld und Beitragszuschuss in die Betriebskostenförderung. Nach Angaben des Ministeriums kommt das Geld anschließend komplett den Kitas zugute, und zwar durch den Qualitätsbonus sowie weitere Pauschalen. Der Staat solle sich damit stärker an den laufenden Kosten beteiligen.
Laut Ministerium bleibt das Mittelvolumen des bisherigen Beitragszuschusses in voller Höhe erhalten. Bis Ende 2026 erhält jedes Kind in einer nach BayKiBiG geförderten Einrichtung in der Kindergartenzeit monatlich 100 Euro Beitragszuschuss.
Die Höhe der Elternbeiträge gibt die Reform nicht vor. Nach Angaben des Ministeriums legt jeder Träger beziehungsweise jede Kommune die Beitragssätze selbst fest, meist über eine Elternbeitragssatzung. Kindertagesbetreuung sei eine kommunale Pflichtaufgabe, die Gemeinden trügen die originäre Planungs- und Finanzierungsverantwortung.
Wer den Beitrag nicht zahlen kann, kann laut Ministerium beim Jugendamt beantragen, dass er ganz oder teilweise übernommen wird. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernimmt die Beiträge demnach, wenn die Belastung für Eltern und Kind wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Eigene Einschätzung
Der Elternbrief nennt konkrete Mehrkosten und erklärt, warum die Gemeinde den Wegfall nicht auffängt. Das schafft Klarheit für die Familien. Offen bleibt, wie viele Eltern in Wenzenbach tatsächlich Anspruch auf Übernahme haben. Wer knapp kalkuliert, sollte den Hinweis auf den Antrag beim Jugendamt ernst nehmen.












