Schloss Umpfenbach (Neunkirchen)
Symbolbild: Miltenberg (Neunkirchen) · Foto: Granpar, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)
Anzeige: Hier könnte Ihre Anzeige stehen

Stadtprozelten – Kleine Ideen für die Region können wieder gefördert werden: Die ILE Südspessart legt auch 2027 das Regionalbudget auf. Die Verantwortlichen nehmen ab sofort Anträge für Kleinprojekte an, die Frist läuft bis zum 10. Januar 2027. Das teilte die Stadt Stadtprozelten mit.

So hoch ist der Zuschuss

Für Kleinprojekte gibt es einen Zuschuss von bis zu 80 %, berechnet auf die förderfähigen Ausgaben, die wirklich angefallen sind. Gemeint sind die Bruttokosten, außer bei Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 UStG. Preisnachlässe wie Skonti, Boni und Rabatte werden abgezogen. Der Zuschuss liegt bei maximal 10.000 €. Liegt der Zuwendungsbedarf eines Projekts unter 500 €, gibt es keine Förderung.

Das Geld stammt zu 90 % vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, dabei fließen Mittel des Bundes und des Freistaates Bayern ein. Den restlichen Teil tragen die ILE-Gemeinden mit ihren Beiträgen.

Anzeige: Hier könnte Ihre Anzeige stehen

Welche Projekte gefördert werden

Bezuschusst werden nur Kleinprojekte, deren Gesamtkosten 20.000 € nicht übersteigen. Sie müssen die Region als Raum zum Leben, Arbeiten und Erholen sowie als Natur stärken. Denkbar ist laut Mitteilung vieles: Sonnenliegen an einem Aussichtspunkt, ein Audioguide zur Ortsgeschichte oder Musikinstrumente, mit denen Kinder und Jugendliche Schnupperunterricht erhalten. Ausgeschlossen sind dagegen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, etwa an Vereinsheimen, ebenso wie der laufende Betrieb.

Antrag und Ablauf

Für den Antrag braucht es das angehängte Antragsformular mit Kurzbeschreibung und eine plausible Kostenschätzung. In der Regel gehört eine Kostenübersicht der geplanten Investitionen samt Angeboten dazu. Das Vorhaben sollte so genau wie möglich beschrieben sein, die Auswahlkriterien geben dafür Orientierung. Wer vorab klären will, ob die Idee förderfähig ist und welche Unterlagen nötig sind, kann sich an Lena Batrla wenden.

Nach Ende der Frist entscheidet das Entscheidungsgremium anhand vorher festgelegter Kriterien über die Förderung. Danach schließen Projektträger und die Gemeinde Collenberg als verantwortliche Stelle einen Vertrag. Erst dann beginnt die Umsetzung.

Für jedes Projekt gilt:

  • Es braucht eine fertige Idee samt Angebot zur Kostenschätzung.
  • Es braucht einen Projektträger (Verein, Gemeinde, Privatperson und andere) mit Steuernummer.
  • Der Träger muss die Kosten zunächst selbst vorstrecken, der Zuschuss kommt erst später.
  • Es muss dem ILEK dienen und die Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume verbessern.
  • Es muss bewilligt sein, bevor die Umsetzung beginnt. Nur Angebote und Vorplanungen sind vorab erlaubt.
  • Es muss bis zum 01.10.2027 umgesetzt, abgerechnet und abgeschlossen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Detaillierte Informationen stehen laut Mitteilung im Downloadbereich unter www.suedspessart.de bereit.

Auf einen Blick

  • Antragsfrist: bis zum 10. Januar 2027
  • Umsetzung und Abrechnung: bis zum 01.10.2027
  • Zuschuss: bis zu 80 %, maximal 10.000 €
  • Gesamtkosten des Projekts: höchstens 20.000 €
  • Ansprechpartnerin für die Vorabklärung: Lena Batrla
  • Verantwortliche Stelle: Gemeinde Collenberg
  • Infos: www.suedspessart.de (Downloadbereich)

Hintergrund

Das Regionalbudget fördert laut Landwirtschaftsministerium Gemeinden, die sich freiwillig zu einer Integrierten Ländlichen Entwicklung zusammengeschlossen haben. Das Ministerium nennt als Ziel, dass sich die Menschen auf dem Land aktiv und in eigener Verantwortung für ihre Region einsetzen und dass dadurch das Zugehörigkeitsgefühl vor Ort wächst.

Das Ministerium nennt weitere Voraussetzungen: Mit der Durchführung eines Kleinprojekts darf noch nicht begonnen worden sein. Wer ein Vorhaben in mehrere Teile zerlegt, damit die förderfähigen Gesamtausgaben unter der Grenze bleiben, handelt unzulässig. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung oder die Dorferneuerungsrichtlinien ist nicht erlaubt.

Ist der Träger zugleich Inhaber eines Unternehmens und ergibt sich daraus ein wirtschaftlicher Vorteil, greifen darüber hinaus die Vorgaben, die das Beihilferecht der EU für De-minimis-Beihilfen vorsieht.

Eigene Einschätzung

Das Programm eignet sich für Vereine und Privatleute mit einer konkreten, überschaubaren Idee. Die Vorfinanzierung und die feste Abrechnungsfrist sind allerdings eine echte Hürde für kleine Träger. Wer unsicher ist, sollte das Gespräch mit der Ansprechpartnerin suchen, bevor er Angebote einholt und den Antrag schreibt.

Anzeige: Hier könnte Ihre Anzeige stehen