Neustadt an der Waldnaab, St. Georg (Neustadt an der Waldnaab)
Symbolbild: Weiden/Neustadt a.d. Waldnaab (Neustadt an der Waldnaab) · Foto: Richard Huber, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)
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Windischeschenbach – Wasserzählerstände können in Windischeschenbach auch online abgegeben werden. Die Stadt hat dafür eine Online-Anwendung freigeschaltet, wie die Stadt Windischeschenbach mitteilte. Sie steht ab dem 07.11.2026 bis zum 31.12.2026 zur Verfügung. Der Zugang läuft über einen Link, den die Verwaltung in ihrer Mitteilung angegeben hat.

Die Verwaltung hat die komuna GmbH aus 84032 Altdorf mit der Bereitstellung beauftragt und bezeichnet sie als vertrauenswürdigen Dritten. Wer die Anwendung aufruft, wird auf die Systeme dieser Firma (wzko.komuna.net) weitergeleitet. Ob man auf dem richtigen Server gelandet ist, lässt sich nach Angaben der Stadt am Zertifikat prüfen.

Datenschutz

Die Datenübertragung läuft verschlüsselt über HTTPS, je nach eingesetztem Browser mit 128 oder 256 Bit Schlüsselstärke. Die Kommune übermittelt Zählernummer und Objekt (Straße, Hausnummer) verschlüsselt an die komuna GmbH, damit die Angaben zugeordnet werden können.

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Die E-Mail-Adresse ist freiwillig. Sie wird nur gebraucht, wenn eine Benachrichtigungsmail verschickt werden soll. Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum bleiben gespeichert, bis neue Daten hochgeladen werden und die alten überschreiben. An Dritte werden die Daten laut Stadt nicht weitergegeben.

Auf einen Blick

  • Zeitraum: ab 07.11.2026 bis zum 31.12.2026
  • Anbieter der Anwendung: komuna GmbH, 84032 Altdorf (wzko.komuna.net)
  • E-Mail-Adresse: optional, nur für die Benachrichtigungsmail
  • Gespeicherte Daten: Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum

Hintergrund

Die Stadt Windischeschenbach bietet auf ihrer Website unter dem Stichwort „Mit der Maus ins Rathaus“ einen Bürgerservice an, über den sich Dienstleistungen per Internet erledigen lassen. In der Übersicht dieses Bürgerservice sind auch die Punkte „Wasserzählerkarte“ und „Wasserzählerstand melden“ aufgeführt.

Nach der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung ist der Wasserzähler Eigentum der Stadt. Ein Beauftragter der Stadt liest die Wasserzähler ab, und zwar nach Möglichkeit in regelmäßigen Intervallen; verlangt die Stadt es, übernimmt stattdessen der Grundstückseigentümer das Ablesen selbst. Dieser muss dafür sorgen, dass die Zähler leicht zugänglich sind.

Eigene Einschätzung

Die Datenschutzhinweise der Stadt sind ungewöhnlich ausführlich. Praktisch ist, dass die E-Mail-Adresse freiwillig bleibt. Unklar bleibt, ob die klassische Abgabe weiter möglich ist und was nach Ablauf der Frist gilt. Dazu schweigt die Mitteilung.

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