Rathaus: Bamberg SK
Symbolbild: Rathaus · Foto: Simon Koopmann, CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)
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Wenn Eltern sich trennen, stehen schnell praktische Fragen im Raum: Bei wem lebt das Kind künftig, und wie oft sieht es den anderen Elternteil? Für solche Fragen sieht das Kinder- und Jugendhilferecht eine Beratung vor, die Mütter und Väter freiwillig und ohne Kosten nutzen können.

Erste Anlaufstelle für Familien in Franken ist das Jugendamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises. Daneben gibt es die Erziehungsberatungsstellen, laut bayerischem Familienministerium rund 180 im ganzen Freistaat, und auch dort zahlen Eltern nichts.

Was die Beratung beim Jugendamt leisten soll

Rechtliche Grundlage ist Paragraf 17 des Sozialgesetzbuchs VIII. Er verpflichtet die Kinder- und Jugendhilfe, getrennte Eltern auf dem Weg zu einer gemeinsamen Lösung für die elterliche Sorge zu unterstützen. Die Kinder selbst sind an dieser Beratung zu beteiligen, das hat der Gesetzgeber nach Darstellung des Bayerischen Landesjugendamts ausdrücklich so festgelegt. Was in den Gesprächen gesagt wird, fällt unter Schweigepflicht und Sozialdatenschutz.

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Das Jugendamt der Stadt Würzburg nennt typische Anlässe: Eltern streiten darüber, bei wem das Kind lebt, wie oft es den anderen Elternteil besucht oder wie die Übergabe laufen soll. Eine Entscheidung trifft das Amt dabei nicht, seine Rolle ist die eines Vermittlers zwischen Mutter und Vater. Landet ein Streit um Sorge- oder Umgangsrecht vor dem Familiengericht, schreibt das Jugendamt eine Stellungnahme für das Gericht. Gespräche gibt es in Würzburg nur mit Termin, der telefonisch vereinbart wird, und die zuständige Fachkraft richtet sich nach dem ersten Buchstaben im Nachnamen des Kindes.

Beispiele aus Nürnberg und dem Nürnberger Land

Die Stadt Nürnberg betreibt fünf eigene Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Sie beraten Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen und vermitteln zwischen ihnen. Voraussetzung ist, dass in der Familie mindestens ein Kind zwischen 0 und 21 Jahren lebt, das in Nürnberg gemeldet ist. Die Gespräche finden in den Beratungsstellen statt, am Telefon oder per Video. Wer erst klären will, ob die Stelle passt, kann ohne Anmeldung in eine offene Sprechstunde gehen.

Speziell für Trennungsfamilien bietet die Stadt den Elternkurs „Kinder im Blick“ an, der Eltern helfen soll, ihr Kind gut durch die Trennung zu begleiten. Die Nachfrage ist groß: Alle Kurse für 2026 sind nach Angaben der Stadt ausgebucht, über Anmeldungen für 2027 will sie später informieren.

Im Landkreis Nürnberger Land übernimmt das Amt für Familie und Jugend im Landratsamt in Lauf an der Pegnitz die Beratung, persönlich, vertraulich und ohne Kosten. Die Ansprechpersonen sind dort nach Gemeinden aufgeteilt, in größeren Orten auch nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen. Für Notfälle und bei Gefahr für das Kindeswohl hält das Amt eine Krisennummer bereit, die rund um die Uhr erreichbar ist. Auch die Familien- und Erziehungsberatungsstellen im Landkreis bieten Trennungsberatung an.

Ehe- und Familienberatung mit kleinem Eigenanteil

Paare, die gemeinsam Hilfe suchen, können sich an eine der rund 120 Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern wenden. Nach einer Trennung unterstützen sie vor allem Mütter und Väter dabei, respektvoll miteinander umzugehen. Hier fällt laut Familienministerium eine geringe Kostenbeteiligung an. Träger sind katholische Diözesen und die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, offen sind die Stellen für alle Ratsuchenden, gleich welchen Glaubens.

Auf einen Blick

  • Jugendamt: Beratung nach den Paragrafen 17 und 18 SGB VIII, freiwillig und kostenfrei.
  • Erziehungsberatungsstellen: rund 180 in Bayern, zu finden über das Portal „Da! Für Eltern“ per Postleitzahl oder Wohnort.
  • Ehe- und Familienberatung: rund 120 Stellen in Bayern, mit geringer Kostenbeteiligung.
  • Online: kostenfreie Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, die das bayerische Familienministerium unterstützt.

Eigene Einschätzung

Das Netz an Beratung ist in Franken dichter, als viele getrennte Eltern annehmen, und beim Jugendamt kostet es nichts. Wer hingeht, bevor sich der Streit festgefahren hat, erspart den Kindern womöglich einen langen Konflikt vor Gericht. Weniger erfreulich ist, dass gefragte Elternkurse früh ausgebucht sind. Eltern sollten sich deshalb rechtzeitig anmelden und die offenen Sprechstunden nutzen, um schnell die passende Stelle zu finden.

Quellen

  1. Erziehungs- und Jugendberatung – Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (abgerufen am 21.10.2026)
  2. Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung | Bayerisches Landesjugendamt BLJA (abgerufen am 21.10.2026)
  3. Erziehungs- und Familienberatung in Nürnberg – Jugendamt der Stadt Nürnberg (abgerufen am 21.10.2026)
  4. Themen | Jugend und Familie – Elternberatung bei Trennung und Scheidung (abgerufen am 21.10.2026)
  5. Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Umgangs- und Sorgerecht – Landkreis Nürnberger Land (abgerufen am 21.10.2026)
  6. Beratung zu Ehe und Partnerschaft – Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (abgerufen am 21.10.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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