Wer Nudeln oder einen Kaffee zum Mitnehmen in Würzburg, Nürnberg oder Bamberg kauft, hat seit Januar 2023 Anspruch auf eine Mehrwegverpackung. Die Regel steht in den Paragrafen 33 und 34 des Verpackungsgesetzes und gilt bundesweit, also in jedem fränkischen Landkreis und jeder fränkischen Stadt.
Für Gäste bedeutet das eine Wahl an der Theke. Einweg bleibt erlaubt, doch daneben muss es eine Mehrwegvariante geben, und sie darf weder mehr kosten noch an schlechtere Bedingungen geknüpft sein. Den Hinweis darauf braucht es im Lokal, am Telefon und auf der Bestellseite im Internet, schreibt die IHK Nürnberg für Mittelfranken.
Welche Becher und Schalen unter die Pflicht fallen
Bei Getränkebechern spielt das Material keine Rolle: Ob Pappe oder Kunststoff, eine Mehrwegalternative ist immer nötig. Bei Speisen entscheidet der Kunststoff. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums genügt schon eine dünne Beschichtung oder Auskleidung, damit eine Schale als Einwegkunststoff gilt.
Für Pizza und Pasta zum Mitnehmen lohnt deshalb der Blick auf die Verpackung. Ein Pizzakarton aus reinem Papier löst keine Mehrwegpflicht aus, eine beschichtete Nudelbox dagegen schon. Das gilt auch für Reste: Wer im Restaurant gegessen hat und den Rest einpacken lässt, kann ebenfalls Mehrweg verlangen, wie das bayerische Umweltministerium in seinem Abfallratgeber erklärt.
Bei Lieferungen über einen Fahrdienst trifft die Pflicht das Restaurant, das kocht, und nicht den Lieferdienst selbst. Wer online bestellt, muss den Mehrweg-Hinweis nach Auskunft der Stadt Aschaffenburg dort finden, wo das Angebot dargestellt wird.
Ausnahme für kleine Imbisse und Cafés
Kleine Betriebe dürfen die Pflicht auf anderem Weg erfüllen. Wer höchstens fünf Beschäftigte und nicht mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche hat, kann Essen und Getränke in Gefäße füllen, die Gäste selbst mitbringen. Beide Grenzen müssen gleichzeitig eingehalten sein.
Filialen von Ketten profitieren davon meist nicht, weil das gesamte Unternehmen zählt und nicht der einzelne Laden. Teilzeitkräfte rechnet das bayerische Umweltministerium anteilig: Wer bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet, zählt mit 0,5, wer bis zu 30 Stunden arbeitet, mit 0,75. Zur Fläche gehört alles, was Gäste betreten dürfen, auch saisonal genutzte Bereiche, während Küche, Theke und Lager nicht mitzählen. Bei Lieferbetrieben kommen Lager- und Versandflächen hinzu.
Für das mitgebrachte Gefäß sind die Gäste selbst verantwortlich, also für Sauberkeit und Material, so die Verbraucherzentrale. Sichtbar verschmutzte Behälter sollte das Personal nicht befüllen.
Wer in Franken kontrolliert und was Verstöße kosten
In Bayern überwachen die Kreisverwaltungsbehörden die Mehrwegpflicht. Das sind die Landkreise und die kreisfreien Städte, die in vielen Ländern als untere Abfallbehörden die Bußgelder verhängen. Die Stadt Aschaffenburg etwa nennt die Überprüfung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz als Aufgabe ihres Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, und das Bußgeld kann laut Bundesumweltministerium bis zu 10.000 Euro je Einzelfall erreichen. Eine Anzeige bearbeitet die Behörde in dem Bundesland, in dem der Betrieb seinen Sitz hat.
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg zeigt, wie die Regel im Alltag ankommt: Die dortige Verbraucherzentrale hat in Stuttgart 65 Verkaufsstellen geprüft. Beim ersten Marktcheck kurz nach dem Start erfüllte nicht einmal die Hälfte der Betriebe die Pflicht vollständig, im Frühjahr 2024 waren es zwei Drittel.
Auf einen Blick
- Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht nach Paragraf 33 Verpackungsgesetz.
- Ein Pfand für Mehrweggeschirr ist erlaubt und gilt nicht als höherer Preis.
- Zurücknehmen müssen Betriebe nur das Mehrweggeschirr, das sie selbst ausgegeben haben.
- Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet Betrieben kostenlose Aushänge für den Mehrweg-Hinweis an.
- Bei Fragen helfen die Abfallberatungen der Kommunen weiter.
- Bußgeldrahmen bei Verstößen: bis zu 10.000 Euro.
Eigene Einschätzung
Die Regel ist einfach zu nutzen, sofern Gäste von ihr wissen. Der Schwachpunkt ist der Hinweis: Fehlt das Schild an der Theke oder der Vermerk in der Bestell-App, bleibt die Mehrwegschale im Regal. Wer sie möchte, sollte ruhig nachfragen. Betriebe sind gut beraten, ihre Schalen und Becher auf Kunststoff zu prüfen. Offene Kontrollzahlen aus den fränkischen Landratsämtern würden zeigen, wie ernst die Pflicht vor Ort genommen wird.
Quellen
- Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie | IHK Nürnberg für Mittelfranken (abgerufen am 21.10.2026)
- Mehrwegangebotspflicht – Regeln für Unternehmen und Gastronomie | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (abgerufen am 21.10.2026)
- Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen | Verbraucherzentrale.de (abgerufen am 21.10.2026)
- BMUKN: Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich | Cluster (abgerufen am 21.10.2026)
- Abfallrecht / Stadt Aschaffenburg (abgerufen am 21.10.2026)
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.













