Lappersdorf – Eigentümer förderfähiger Gebäude in Lappersdorf müssen für einen Glasfaser-Hausanschluss nichts bezahlen. Das teilte die Marktgemeinde Lappersdorf mit. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH (LNI) baut das Netz aus. Finanziert wird der Ausbau vollständig: Bund und Freistaat Bayern fördern ihn im Rahmen der Gigabitförderung, dazu kommt ein Eigenanteil der Kommunen. In den kommenden Wochen erhalten die ersten Eigentümer ein Anschreiben, mit dem sie dem Bau eines Hausanschlusses zustimmen können.
Der kommunale Verbund innerhalb der LNI hat beschlossen, 100 % der Herstellungskosten zu übernehmen. LNI-Geschäftsführer René Meyer erklärte dazu: „Der kommunale Verbund innerhalb der LNI hat beschlossen, dass 100 % der Herstellungskosten übernommen werden, wodurch den Hauseigentümern keine finanziellen Belastungen entstehen.“ Die Marktgemeinde Lappersdorf unterstützt den Ausbau als Gesellschafterin der LNI aktiv.
Wer beim Ausbau berücksichtigt werden will, muss selbst tätig werden: Der Hauseigentümer scannt den QR-Code aus dem Anschreiben, alternativ tippt er den dort genannten individuellen Internetlink ab. Anschließend füllt er den Antrag online aus und sendet ihn ab. Die Mitteilung hebt diesen Schritt ausdrücklich als wichtig hervor.
Bürgermeister Dr. Rumstadt betonte: „Mit diesem Glasfaserausbau sichern wir die digitale Zukunft unserer Marktgemeinde.“ Möglich sei das dank der Fördermittel von Bund und Freistaat. Gebaut werden soll nach aktuellem Stand von 2027 bis 2029.
Auf einen Blick
- Verfügbarkeitsprüfung: auf der LNI-Homepage unter Glasfaserverfügbarkeit, https://www.lni.gmbh/standortabfrage.php
- Bauzeit nach aktuellem Stand: 2027 bis 2029
- Antrag: online über den QR-Code oder den individuellen Internetlink aus dem Anschreiben
- Weitere Informationen: www.lni.gmbh
- Kontakt: LNI, Telefon (0 94 92) 2 61 84-0, E-Mail netzanschluss@lni.gmbh
Eigene Einschätzung
Ein kostenloser Anschluss ist für Eigentümer ein starkes Argument, der Haken liegt im Verfahren: Wer das Anschreiben übersieht oder den Online-Antrag nicht abschickt, wird nicht berücksichtigt. Offen bleibt, bis wann der Antrag spätestens vorliegen muss. Das sollten Betroffene bei der LNI erfragen, am besten gleich nach Erhalt des Schreibens.













