Bernhardswald – Wer in der ILE Vorderer Bayerischer Wald ein Kleinprojekt umsetzen möchte, kann sich noch bis 31. Dezember 2026 für das Regionalbudget 2027 bewerben. Das teilte die Gemeinde Bernhardswald mit. Die Region kann, wie schon in den Jahren zuvor, auf Fördermittel in Höhe von 75.000 Euro zurückgreifen.
Neu ist der Förderschwerpunkt: Die Bewertungskriterien haben sich geändert, die Ziele der Schwammregion tauchen nun auch im Regionalbudget auf. Künftig zählen vor allem Projekte, die dem Umwelt- und Klimaschutz oder der Klimaanpassung dienen, Wasser und Boden positiv beeinflussen oder allgemein wassersensibel umgesetzt werden.
So läuft das Verfahren
Jedes Projekt, das bis zum Stichtag eingeht, wird zuerst auf seine Förderfähigkeit geprüft. Danach bewertet es ein unabhängiges Auswahlgremium. Über die erreichte Punktzahl entscheidet sich, welche Projekte sich für eine Förderung qualifizieren.
Kleinprojekte erhalten einen Zuschuss von bis zu 80 % der Gesamtkosten, der Höchstbetrag liegt bei 7.500 Euro. Das Gesamtvolumen der Maßnahme darf 20.000 Euro nicht übersteigen. Die Projekte müssen bis 20.09.2027 umgesetzt und abgerechnet sein, außerdem darf das Vorhaben noch nicht angelaufen sein.
Thematisch müssen die Vorhaben zu einem der sieben Handlungsfelder im Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) passen. Ziel der Kleinprojekte ist es, die Region zum Leben, Arbeiten und Erholen sowie als Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Beispiele für Projekte stehen auf der Homepage der ILE.
Finanziert wird das Regionalbudget zu 90 % vom Amt für Ländliche Entwicklung, die übrigen 10 % trägt die ILE Vorderer Bayerischer Wald. Die ILE-Geschäftsstelle empfiehlt, vor der Antragstellung Kontakt aufzunehmen.
Auf einen Blick
- Antragsfrist: 31. Dezember 2026
- Umsetzung und Abrechnung bis 20.09.2027
- Die Unterlagen finden sich unter ile-vorderer-bayerischer-wald.de/regionalbudget/downloads.
- Ansprechpartnerin in der ILE-Geschäftsstelle im Rathaus Bernhardswald ist Martina Kulzer, erreichbar unter 09407/9406 50 oder martina.kulzer@ile-vbw.de.
- Auch Lisa Betz ist in der ILE-Geschäftsstelle im Rathaus Bernhardswald zu erreichen, und zwar unter 09407/9406 51 oder lisa.betz@ile-vbw.de.
Hintergrund
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus erklärt auf seiner Website, dass die Ämter für Ländliche Entwicklung mit dem Regionalbudget Gemeinden fördern, die sich freiwillig in einer Integrierten Ländlichen Entwicklung zusammengeschlossen haben. Ein solcher Zusammenschluss braucht dafür ein anerkanntes ILEK und ein Regionalmanagement.
Laut Ministerium gibt es für Kleinprojekte keine Förderung, wenn der Zuwendungsbedarf weniger als 500 EUR beträgt. Außerdem betont das Ministerium, dass ein Vorhaben nicht in mehrere Teile aufgeteilt werden darf, um die Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtausgaben zu unterschreiten.
Als förderfähig nennt das Ministerium beispielhaft Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Eine zusätzliche Förderung derselben Kleinprojekte über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung oder die Dorferneuerungsrichtlinien ist nicht erlaubt.
Eigene Einschätzung
Die neue Ausrichtung auf Wasser, Boden und Klimaanpassung hilft Vereinen und Gemeinden bei der Ideenfindung, schränkt aber auch ein. Wer ein Vorhaben ohne Umweltbezug plant, muss mit schlechteren Chancen rechnen. Die Mitteilung sagt nicht, wie stark die neuen Kriterien gewichtet werden. Das lässt sich am besten im Vorgespräch mit der Geschäftsstelle klären.













