Zeil am Main – In Zeil am Main bereitet sich der städtische Bauhof auf den Winter vor. Wie die Stadt Zeil am Main mitteilte, ist der Winterdienst in drei Trupps aufgeteilt. Sie sind für Straßen, Geh- und Fußwege sowie Brücken zuständig und richten sich nach einem festgelegten Prioritätenplan.
Auf den Straßen haben Steigungen und Schulbusstrecken Vorrang. Bei den Gehwegen liegt der Schwerpunkt unter anderem auf den Bereichen vor öffentlichen Gebäuden, etwa Schulen.
Nicht überall zur gleichen Zeit
Die Stadt bittet um Verständnis: Bei Schnee und Glätte lässt sich nicht jede Straße und jeder Weg schon in aller Frühe räumen und streuen. Je nach Wetterlage, Schneemenge und Glätte planen die Teams ihre Einsätze gezielt und sichern zuerst die wichtigsten Bereiche.
Wie viel Streusalz nötig ist, hängt stark vom Wetter ab. In milden Wintern reicht vergleichsweise wenig. Der Verbrauch nimmt spürbar zu, sobald der Frost andauert und es oft schneit. Das zeigte sich im strengen Winter 2025/2026, als rund 78 Tonnen Streusalz eingesetzt wurden.
Erster Bürgermeister Marcus Fröhlich dankte den Beschäftigten. Wenn Schnee und Eis liegen, seien sie häufig bereits auf den Straßen, während andere noch im Bett liegen. Sein Fazit: „Dieser Einsatz verdient unsere Anerkennung.“
Anlieger müssen mithelfen
Auch Grundstückseigentümer und Anlieger sind gefragt. Ihnen obliegt es, den Gehweg vor dem eigenen Grundstück bei Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Die Pflicht beginnt werktags um 7 Uhr, sonn- und feiertags erst um 8 Uhr. Falls nötig, ist bis 20 Uhr erneut zu räumen und zu streuen.
Die Stadt bittet, möglichst Sand oder Splitt zu verwenden. Nur unter besonderen Umständen darf Streusalz ausgebracht werden. Die Rechtsgrundlage bildet die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“.
Auf einen Blick
- Räum- und Streupflicht werktags: ab 7 Uhr
- Sonn- und Feiertage: ab 8 Uhr
- Bei Bedarf Wiederholung bis 20 Uhr
- Bevorzugt Sand oder Splitt, Streusalz nur in Ausnahmefällen
Hintergrund
Die Stadt Zeil am Main veröffentlicht ihre Satzungen und Verordnungen auf ihrer Website unter „Ortsrecht“. Dort steht in der Rubrik „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ auch die Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen.
Der Bauhof startet laut Meldung auf der Website der Stadt ab dem 1. November wieder in den Winterdienst. Laut Bericht beginnt sein Dienst häufig bereits vor Sonnenaufgang, und falls nötig arbeitet er auch ununterbrochen Tag und Nacht.
Eigene Einschätzung
Die Mitteilung erklärt gut, warum nicht jede Straße schon frühmorgens frei sein kann, und nimmt damit Ärger vorweg. Für Anlieger ist vor allem die Uhrzeitenregel nützlich. Offen bleibt, was bei Verstößen gilt. Wer sicher gehen will, liest die Verordnung selbst nach.













