Lappersdorf – Der Markt Lappersdorf will die Entwässerung des Ortsteils Harreshof ändern und braucht dafür eine geänderte wasserrechtliche Erlaubnis. Das teilte der Markt Lappersdorf mit. Die Unterlagen sind ab dem 03.11.2026 online einsehbar, Einwendungen sind bis einschließlich 16.12.2026 möglich.
Warum die Planung geändert wird
Der bisherige Genehmigungsbescheid sah Maßnahmen vor, die sich wegen der örtlichen Platzverhältnisse nicht wie genehmigt umsetzen lassen. Deshalb beantragt der Markt für die Einleitungsstelle R4 die Änderung der bestehenden gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Nach der neuen Planung läuft das Niederschlagswasser aus Harreshof über die vorhandene Niederschlagswasserkanalisation in ein Regenklärbecken. Das Becken befindet sich in der Gemarkung Hainsacker (Fl. Nr. 524). Von dort fließt das Wasser durch einen verrohrten Ablauf und einen Graben im Bereich „Bergacker“ weiter. Am Ende steht eine Doline, die in der Gemeinde Pettendorf liegt. Über diese Doline versickert es im Untergrund.
So läuft das Verfahren
Das Vorhaben wird nach Art. 69 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 BayWG in Verbindung mit Art. 73 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) bekannt gemacht. Die Planunterlagen sind in der Auslegungsfrist online abrufbar, und zwar über die Internetseite des Landratsamtes Regensburg.
Einwendungen erheben darf, wer vom Vorhaben in seinen Belangen betroffen ist. Sie können in schriftlicher Form oder mündlich zu Protokoll gegeben werden, jeweils zu den regulären Dienstzeiten, und zwar beim Markt Lappersdorf, bei der Gemeinde Pettendorf oder beim Landratsamt Regensburg. Anerkannte Vereinigungen, die gegen die Entscheidung Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen dürfen, können in derselben Frist Stellungnahmen abgeben, und zwar beim Landratsamt Regensburg, beim Markt Lappersdorf oder bei der Gemeinde Pettendorf.
Nach Ende der Einwendungsfrist sind sämtliche Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, sie stützen sich auf besondere privatrechtliche Titel.
Außerdem weist die Mitteilung darauf hin, dass, wer Einwendungen erhoben oder als Vereinigung Stellungnahmen abgegeben hat, über den Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden kann. Auch die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Beides ist möglich, sobald mehr als 50 Benachrichtigungen beziehungsweise Zustellungen anfallen. Wer dem Erörterungstermin fernbleibt, muss damit rechnen, dass auch ohne ihn verhandelt wird.
Auf einen Blick
- Die Unterlagen liegen vom 03.11.2026 bis einschließlich 02.12.2026 aus und sind online beim Landratsamt Regensburg abrufbar (https://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/%C3%96ffentliche-Bekanntmachungen/)
- Einwendungsfrist: bis einschließlich 16.12.2026
- Anschrift des Markts Lappersdorf: Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf
- Die Gemeinde Pettendorf ist in der Margarethenstraße 4, 93186 Pettendorf, zu erreichen
- Das Landratsamt Regensburg hat seinen Sitz in der Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
- Einwendungen in Schriftform oder zu Protokoll, jeweils zu den regulären Dienstzeiten
Eigene Einschätzung
Betroffene Anwohner sollten die Auslegung nutzen, denn nach Ablauf der Einwendungsfrist sind die meisten Einwendungen ausgeschlossen. Die Mitteilung nennt den Grund der Änderung nur knapp und sagt nicht, welche Maßnahmen ursprünglich vorgesehen waren. Das hätte die Entscheidung für Außenstehende leichter nachvollziehbar gemacht.













