Mömlingen – Wer im kommenden Winter mit Holz aus dem Mömlinger Gemeindewald heizen will, kann seinen Bedarf ab sofort anmelden. Das teilte die Gemeinde Mömlingen mit. Spätestens bis 30.11.2026 sollte die Anfrage vorliegen. Spätere Anfragen kann die Gemeinde für den Holzeinschlag im Winter 2026/2027 nur eingeschränkt einplanen. Die Gemeinde begründet das mit der Planung der Auslieferung, für die sie rechtzeitige Bestellungen und genaue Angaben braucht.
So läuft die Anfrage
Anfragende nennen ihre Adresse, eine Handy- oder Telefonnummer und die gewünschte Holzmenge. Die Gemeinde speichert diese Daten bis zur Holzabfuhr. Möglich ist die Anfrage per E-Mail an brennholz@moemlingen.de. Wer keine E-Mail-Adresse hat, kann schriftlich im Rathaus anfragen. Telefonische Anfragen lassen sich laut Gemeinde nur bedingt bearbeiten.
Preise und Beschaffenheit
Die Preise sind Bruttopreise, gelten seit 01.10.2022 und beziehen sich auf 1 Raummeter beziehungsweise 1 Ster, lang am Weg. Endkunden zahlen für Laubholz 60 Euro und für Nadelholz 45 Euro je Ster (jeweils 7% MwSt). Für Händler und Gewerbliche kostet Laubholz 66,72 Euro und Nadelholz 50,05 Euro je Ster (jeweils 19% MwSt).
Geliefert wird das Holz in Rinde an den Waldweg, in unterschiedlicher Länge und Dicke, weder gespalten noch aufgeschichtet. Ofenfertiges Brennholz stellt die Gemeinde nicht bereit. Das Holz wird auch in Fixlängen von 2-6 Metern angeboten. Gezeigt wird das Holz nicht mehr direkt im Wald. Stattdessen liegt der Rechnung ein Lageplan bei, und der Standort lässt sich auch über WhatsApp übermitteln.
Ausgeliefert wird nur nach Verfügbarkeit und in haushaltsüblichen Mengen. Rechtsverbindliche Bestellungen nach BGB und Kaufverträge sind daher nicht möglich. Die Gemeinde bittet um Verständnis für mögliche Wartezeiten, denn häufig bremst zusätzlich das Wetter. Übersteigt die Nachfrage nach Laubholz das Angebot, behält sich die Gemeinde vor, Nadelholz bereitzustellen oder bei größeren Laubholz-Anfragen Nadelholz beizumischen.
Regeln für die Waldarbeit
Die Unfallverhütungsvorschriften gelten uneingeschränkt. Wer eine Kettensäge benutzt, muss persönliche Schutzausrüstung tragen, und eine zweite Person muss in Rufweite sein, um im Notfall zu helfen. Im Gemeindewald gibt es Rettungspunkte, an denen sich Verunglückte und Rettungskräfte treffen. Sie sind unter www.rettungskette-forst.de abrufbar. Die Gemeinde empfiehlt zudem die App „Hilfe im Wald“.
Mömlingen ist PEFC-zertifiziert. In solchen Wäldern ist der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Motorsägenlehrgangs verbindlich. Vorgeschrieben sind außerdem Sonderkraftstoffe wie Aspen oder Motormix sowie biologisch abbaubare Kettenöle. Das Brennholz soll zeitnah abgefahren werden. Abdeckungen sind unerwünscht und nur nach Absprache erlaubt.
- Den Jagdbetrieb dürfen die Arbeiten nicht stören. Vor Tagesanbruch und nach Eintritt der Dämmerung ist die Arbeit verboten.
- Waldwege dürfen nicht blockiert werden und sind pfleglich zu behandeln. Herrscht extreme Nässe, muss die Aufarbeitung ruhen. Die Holzabfuhr darf nie behindert werden, und Anweisungen der LKW-Fahrer ist zu folgen.
- Brennholz ist Holz, das wegen Astigkeit, Krümmung oder Stärke nicht höherwertig verwendet werden kann. Beanstandungen wegen Astigkeit, Krümmung, Stärke, Verschmutzung, Faulstellen, Hohlstellen, Splittern oder Nägeln sind ausgeschlossen, da solche Fehler bei Brennholz üblich sind.
- Wünsche zu Dicke, Astigkeit oder Länge lassen sich nicht erfüllen. Das Holz ist unter Umständen bis zu 2 Jahre alt und meist stark verschmutzt, weil es an den Waldweg gezogen wird. Zusätzlich gelten die „Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Brennholz, Abgabe an Privatpersonen zum Eigenverbrauch der Gemeinde Mömlingen“.
Ausführliche Informationen zu Waldarbeit und Unfallverhütung bietet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft im Internet.
Hinweis zu Vorräten und Lagerung
Nach Angaben der Gemeinde bekam in den vergangenen 30 Jahren jeder Bürger die gewünschte Menge zugewiesen, und auch gewerbliche Händler ließen sich zufriedenstellend bedienen. Übertrieben große Vorräte anzulegen sei deshalb unnötig. Die Gemeinde rät außerdem, die eigenen Bestände zu prüfen. Sie stellt fest, dass vielerorts große Mengen lagern, teils so große, dass nach der Bayerischen Bauordnung eine Baugenehmigung nötig wäre. Bei einer Überprüfung oder Anzeige kann das unangenehme Folgen haben. Brennholz soll zwar abgelagert und trocken sein, doch zu lange und unsachgemäße Lagerung kann den Brennwert mindern. Wer unsicher ist, kann seine Lagerstätte von den zuständigen Behörden überprüfen lassen.
Auf einen Blick
- Frist: Anfragen nach dem 30.11.2026 nur unter Vorbehalt
- Anfrage per E-Mail: brennholz@moemlingen.de
- Ohne E-Mail: schriftlich im Rathaus, Anrufe nur bedingt bearbeitbar
- Nötige Angaben: Adresse, Handy- oder Telefonnummer, gewünschte Holzmenge
- Preise je Ster (brutto): Laubholz 60 Euro, Nadelholz 45 Euro für Endkunden; Laubholz 66,72 Euro, Nadelholz 50,05 Euro für Händler und Gewerbliche
- Fixlängen: 2-6 Meter
Eigene Einschätzung
Die Mitteilung liest sich über weite Strecken wie eine Hausordnung, und das ist für Neulinge hilfreich: Wer das Holz selbst aufarbeiten will, erfährt genau, welche Pflichten und Einschränkungen auf ihn zukommen. Offen bleibt, wann mit der Lieferung zu rechnen ist, denn einen Zeitrahmen nennt die Gemeinde nicht. Wer Holz braucht, sollte deshalb früh anfragen und die Lagerhinweise ernst nehmen.













