Wer einen Laden schließt, hat mehr zu erledigen als den letzten Kassensturz. Viele Grundsätze dafür gelten bundesweit und stehen in zwei Merkblättern von Kammern außerhalb Bayerns: einer Checkliste der IHK Magdeburg (Stand 2022), die auf einer Vorlage der IHK Dresden beruht, und einem Merkblatt der Niederrheinischen IHK in Duisburg (Stand 2020). Die Magdeburger Checkliste warnt, dass sich eine Betriebsaufgabe oft länger hinzieht als gedacht. In dieser Zeit muss das Geschäft weiter zahlungsfähig bleiben.
Für Händler in Franken und der Oberpfalz lohnt der Blick auf die Angebote der regionalen Kammern, etwa der IHK Nürnberg für Mittelfranken, der IHK Würzburg-Schweinfurt und der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim. Die Kammer in Regensburg hat dazu ausführliche Tipps zur Werbung zusammengestellt, die auch den Räumungsverkauf behandeln.
Gewerbe abmelden, spätestens mit dem letzten Verkaufstag
Wer seine gewerbliche Tätigkeit beendet, muss das Gewerbe abmelden, und zwar vorher oder spätestens zeitgleich, wie das Nürnberger Ordnungsamt erklärt. In Nürnberg geht das online über das Bayernportal, schriftlich mit Formular oder vor Ort nach Termin, die Gebühr liegt bei 35 Euro. Die Kammern eigens zu informieren, ist laut dem Merkblatt vom Niederrhein nicht nötig: IHK und Handwerkskammer erfahren von der Abmeldung automatisch.
Steht das Geschäft im Handelsregister, muss der Eintrag laut diesem Merkblatt beim Amtsgericht gelöscht werden. Bei einer GmbH läuft das in drei Stufen ab, von der Auflösung über die Liquidation bis zur Löschung, mit einem Sperrjahr, in dem kein Vermögen an die Gesellschafter fließen darf. Den Kammerbeitrag nach der Aufgabe aufheben oder stornieren zu lassen, ist bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der IHK Würzburg-Schweinfurt per Online-Antrag möglich.
Räumungsverkauf ist erlaubt, aber nur mit echtem Grund
Einen Räumungsverkauf muss niemand vorher bei einer Behörde anmelden. Die IHK Regensburg nennt die Geschäftsaufgabe ausdrücklich als zulässigen Anlass, auch dann, wenn nur eine einzelne Filiale schließt. Der angegebene Grund muss allerdings stimmen. Wer mit „Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe“ wirbt, obwohl der Mietvertrag weiterläuft oder schon neue Ware geordert ist, wirbt unzulässig. Eine vorgetäuschte Geschäftsaufgabe steht im Wettbewerbsrecht sogar auf der „Schwarzen Liste“ der stets verbotenen Praktiken.
Ohne echte Preisnachlässe ist das Wort „Räumungsverkauf“ ebenfalls tabu. Eine feste Höchstdauer nennt die Kammer nicht, der Abverkauf sollte aber weder unangemessen lang noch auffällig kurz sein und zur Größe des Geschäfts und zur Warenmenge passen.
Leicht übersehen werden Gutscheine. Die Checkliste rät, den Verkauf frühzeitig einzustellen und Geld zurückzulegen, damit Kunden ihre Gutscheine auch nach der Schließung noch einlösen können, üblich sei eine Gültigkeit von drei Jahren.
Personal, Verträge und Finanzamt
Die Hinweise in diesem Abschnitt stammen aus den beiden Merkblättern und betreffen Bundesrecht, sie gelten also auch für Betriebe in Franken. Eine Schließung rechtfertigt keine fristlose Kündigung, die Fristen aus Tarifvertrag oder Gesetz gelten weiter. Bei schwerbehinderten Beschäftigten muss das Integrationsamt zustimmen, und Massenentlassungen sind der Bundesagentur für Arbeit schriftlich anzuzeigen. Minijobber meldet der Betrieb elektronisch bei der Minijob-Zentrale ab.
Für Miete, Leasing, Versicherungen und Lieferverträge empfehlen die Merkblätter eine Liste aller Verträge mit ihren Kündigungsfristen. Die Betriebshaftpflicht sollte nicht einfach grundlos enden, denn bei Angabe von Gründen soll der Versicherer eine Nachversicherung anbieten, die spät auftretende Schäden abdeckt. Für verkaufte Ware bleibt die Gewährleistung bestehen, bis die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen abgelaufen sind.
Das Finanzamt sollte möglichst früh von der Aufgabe erfahren, damit laufende Vorauszahlungen gestoppt werden. Einkommensteuer fällt auf den laufenden Gewinn an und ebenso auf den Aufgabegewinn. Für Geschäftsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten.
Auf einen Blick
- Gewerbeabmeldung in Nürnberg: 35 Euro, online, schriftlich oder vor Ort.
- Frist: vor oder gleichzeitig mit dem Ende der gewerblichen Tätigkeit.
- Räumungsverkauf: keine Voranmeldung, aber der genannte Grund und die Rabatte müssen echt sein.
- Handelsregister: Löschung über das Amtsgericht.
Eigene Einschätzung
Der Räumungsverkauf ist rechtlich das kleinere Problem, solange Händler ehrlich werben und wirklich reduzieren. Mehr Mühe machen die Verträge: Wer eine lange Kündigungsfrist beim Mietvertrag übersieht, zahlt womöglich noch für einen leeren Laden. Sinnvoll ist, die Schließung früh mit Steuerberatung und Kammer zu planen und Kundinnen und Kunden mit offenen Gutscheinen fair zu behandeln. Das schont auch den eigenen Ruf, falls später ein neues Geschäft folgt.
Quellen
- Gewerbe abmelden – Behördenwegweiser – Stadt Nürnberg (abgerufen am 21.10.2026)
- Tipps zur Werbung – IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim (abgerufen am 21.10.2026)
- IHK: Merkblatt Unternehmensaufgabe und Geschäftsaufgabe (PDF) (abgerufen am 21.10.2026)
- IHK: Checkliste Betriebsaufgabe (PDF) (abgerufen am 21.10.2026)
- Onlineformulare für Kleingewerbetreibende – IHK Würzburg-Schweinfurt (abgerufen am 21.10.2026)
- Handelsregisterbetriebe: Online-Antrag zur Aufhebung des IHK-Beitrags wegen Löschung oder Liquidation und vollständiger Betriebsaufgabe | IHK Nürnberg für Mittelfranken (abgerufen am 21.10.2026)
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.













