Hof – Anträge zur Erstattung für das vergangene Schuljahr jetzt stellen
Zur Erinnerung für alle Schülerinnen und Schüler: Falls noch nicht geschehen, müssen die Anträge zur Fahrtkostenerstattung für das vergangene Schuljahr 2025/2026 bis zum 31. Oktober bei der Stadt Hof oder beim Landratsamt Hof eingereicht werden. Dies betrifft Schüler, die ein Gymnasium oder eine Berufsfachschule, eine Wirtschaftsschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule ab der Jahrgangsstufe 11 besuchen oder die in Teilzeit an einer Berufsschule unterrichtet werden.
Der Stichtag ist wichtig, da aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Anträge, die nach dem 31.10. eingereicht werden, keine Zahlungen geleistet werden dürfen.
Bitte beachten: Bei der Abrechnung der Fahrtkosten können nur die Kosten für die günstigsten Verkehrsmittel unter Beachtung von z. B. Deutschlandticket sowie 365-Euro-Ticket ab 01.01.2024 berücksichtigt werden.
Wer in der Stadt Hof wohnt, muss seinen Antrag bei der Stadtverwaltung stellen; wer seinen Wohnsitz im Landkreis Hof hat, im Landratsamt.
Zum Antrag
Den Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel finden Sie unter
Stadt Hof – Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung
Landkreis Hof – Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung










