Neues Auto, Gebrauchtwagen vom Händler oder Umzug in den Landkreis: Irgendwann führt der Weg zur Zulassungsstelle. Im Landkreis Main-Spessart gibt es davon drei, in Karlstadt, Marktheidenfeld und Lohr am Main. Alle drei haben dieselben Öffnungszeiten, und vieles lässt sich inzwischen auch online erledigen, oft deutlich günstiger. Was man mitbringen muss und was es kostet, steht hier im Überblick.
Drei Standorte, gleiche Zeiten
Zuständig ist das Landratsamt Main-Spessart mit Sitz in Karlstadt. Laut Landratsamt haben die drei Zulassungsbehörden diese Adressen und Telefonnummern:
- Karlstadt: Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Telefon 09353 793-1433
- Marktheidenfeld: Petzoltstraße 21, 97828 Marktheidenfeld, Telefon 09353 793-3100
- Lohr a. Main: Schlossplatz 2, 97816 Lohr a. Main, Telefon 09353 793-2100
Geöffnet ist überall montags bis freitags von 7.30 bis 10.30 Uhr, montags und dienstags zusätzlich von 13 bis 15 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr. Termine vergibt das Landratsamt online über seine Terminvergabe für das Verkehrswesen, dort ist „KFZ Zulassung“ als eigener Bereich auswählbar. Wer aus Zellingen, Retzbach oder Thüngen kommt, hat es nach Karlstadt meist am kürzesten. Die Kreisstadt grenzt direkt an Zellingen.
Neuwagen zulassen
Für ein neues Fahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder EG-Betriebserlaubnis wird bei der Zulassungsbehörde ein amtliches Kennzeichen beantragt. Das Auto muss dafür in der Regel nicht vorgeführt werden. Anders ist es bei Fahrzeugen aus dem Ausland, für die die Behörde erst eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen muss. Sie müssen zur Identifizierung vor Ort sein, außer eine andere staatliche Stelle hat das bereits erledigt.
Mitbringen sollte man laut Landratsamt:
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
- den Kaufvertrag
- ein amtliches Ausweisdokument
- die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gegebenenfalls ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- eine Vollmacht, wenn jemand anderes die Zulassung erledigt. Das gilt auch für Ehepartner.
Für Firmen braucht es zusätzlich eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug, für eine GbR den Gesellschaftervertrag. Wer nach dem Kauf abnahmepflichtige Teile nachrüsten lässt, etwa eine Anhängerkupplung, Alufelgen, einen Spoiler oder eine Standheizung, braucht vor der Zulassung die Abnahme durch einen Sachverständigen. In Bayern ist das der TÜV.
Die Gebühr für einen Neuwagen mit allgemeiner Betriebserlaubnis liegt am Schalter bei 30 Euro, online bei 12,80 Euro. Müssen noch Daten erfasst werden, sind es 45,90 Euro beziehungsweise 14,90 Euro online. Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 Euro extra. Dazu kommen Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes und die Schilder selbst. Die prägen private Firmen rund um die Zulassungsstellen, die Preise sind nicht gesetzlich festgelegt.
Beim Schilderkauf hilft ein Blick auf die Vorgaben: Kennzeichen müssen reflektieren und vorne das Prüfzeichen mit Registernummer tragen. Ein einzeiliges Schild darf höchstens 520 Millimeter breit und 110 Millimeter hoch sein. Folien, Glas oder andere Abdeckungen sind nicht erlaubt, und das hintere Kennzeichen muss beleuchtet sein.
Gebrauchtwagen umschreiben
Wer ein gebrauchtes Auto kauft oder umzieht, muss die Halterdaten aktualisieren lassen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands darf man das bisherige Kennzeichen behalten. Wechselt dagegen der Halter und kommt das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk, gibt es ein neues Kennzeichen. Die Hauptuntersuchung muss gültig sein.
Die Gebühren hängen vom Fall ab. Kommt das Auto aus einem anderen Bezirk und bekommt ein neues Kennzeichen, kostet die Umschreibung 27,10 Euro, online 12,10 Euro. Bleibt es innerhalb des Landkreises und erhält wegen Halterwechsels ein neues Kennzeichen, sind es 26,20 Euro oder 12,40 Euro online. Behält das Auto bei einem Umzug innerhalb des Bezirks sein Kennzeichen, werden 24,20 Euro fällig, online 10,40 Euro. Eine Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung kostet 23 Euro, online 10,60 Euro. Bei Fällen, die hier nicht aufgeführt sind, rät das Landratsamt zum Anruf vorab.
Abmelden und Kennzeichen reservieren
Abmelden lässt sich ein Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde, also nicht nur im eigenen Landkreis. Am Schalter kostet das 15,90 Euro, über das Internet nur 2,10 Euro plus kleine Nebengebühren. Für die Online-Abmeldung braucht man laut Landratsamt einen elektronischen Personalausweis. Außerdem müssen auf Kennzeichen und Fahrzeugschein die freilegbaren Sicherheitscodes sein, die seit 2015 ausgegeben werden.
Wunschkennzeichen kann man online reservieren. Die Reservierung gilt in Main-Spessart drei Monate und wird von der Zulassungsstelle nicht verlängert. Ein Verbleibskennzeichen für ein abgemeldetes Fahrzeug bleibt ein Jahr lang reserviert. Das Unterscheidungszeichen ist MSP. Es hat am 1. März 1979 das alte KAR abgelöst, das bis dahin für den Landkreis galt.
Redaktionsnotiz
Die Gebührentabelle des Landratsamts zeigt deutlich, wie viel die Online-Zulassung spart: Bei der Abmeldung sind es über 13 Euro, bei der Neuzulassung mehr als die Hälfte. Wer einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter Online-Funktion hat, sollte das zuerst probieren. Für Importfahrzeuge, Firmenwagen und Sonderfälle bleibt der Termin am Schalter der sicherere Weg.
Quellen:
- Landratsamt Main-Spessart: Kraftfahrzeug; Neuzulassung (abgerufen am 2.11.2026)
- Landratsamt Main-Spessart: Kraftfahrzeug; Umschreibung oder Wiederzulassung (abgerufen am 2.11.2026)
- Landratsamt Main-Spessart: Kraftfahrzeug; Außerbetriebsetzung (abgerufen am 2.11.2026)
- Landratsamt Main-Spessart: Kraftfahrzeugkennzeichen; Allgemeine Informationen (abgerufen am 2.11.2026)
- Landratsamt Main-Spessart: Kraftfahrzeugkennzeichen; Zuteilung Wunschkennzeichen (abgerufen am 2.11.2026)
- Landratsamt Main-Spessart: Online-Terminvergabe (abgerufen am 2.11.2026)
- Wikipedia: Landkreis Main-Spessart (abgerufen am 2.11.2026)
- Wikipedia: Zellingen (abgerufen am 2.11.2026)
Recherche und Text entstanden mit KI-Unterstützung. Adressen, Öffnungszeiten und Gebühren haben wir mit den genannten Quellen abgeglichen. Die „Redaktionsnotiz“ gibt die Meinung der Redaktion wieder.













