Erlenbach am Main – Erwin Sickinger aus Erlenbach hat den besten Honig Bayerns in der Kategorie „SK“ erzeugt. Das teilte die Stadt Erlenbach am Main nach dem 12. Bayerischen Honigfest mit, zu dem der Landesverband Bayerischer Imker e. V. eingeladen hatte. Im Mittelpunkt stand die festliche Auszeichnung der besten bayerischen Honige, bei der Medaillen und Urkunden überreicht wurden. Unter den Gästen war auch die Bayerische Honigkönigin Ramona I.
Neben Sickinger erhielten weitere Imkerinnen und Imker aus Erlenbach Preise. Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Herbert Abb erhielt einmal Gold.
- Melanie Mahler wurde einmal mit Silber ausgezeichnet.
- Ulrich Keller wurde einmal mit Silber bedacht.
- Marwan Farag bekam einmal Silber.
- Harald Stuckert erreichte Gold 1a.
- Matthias Meidel holte zweimal Gold 1a.
- Erwin Sickinger gewann einmal Gold 1a in der Kategorie „K“ und einmal Gold 1a für den besten Honig Bayerns in der Kategorie „SK“.
Das Programm gestalteten unter anderem die Chorvereinigung, das Musikkorps, die städtischen Kindergärten und der Weinbauverein. Für das leibliche Wohl gab es Speisen, Kaffee, Kuchen und Honig-Eis, dazu ein Kinderprogramm. Die Stadt dankte allen, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben. Bürgermeister, Stadtrat und Stadtverwaltung gratulierten den Preisträgern.
Hintergrund
Wie Honig bei einer Prämierung für das Bayerische Honigfest geprüft wird, beschreibt die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) am Beispiel der Prämierung in Veitshöchheim. Zuerst wurden das Glas und die Angaben auf dem Etikett äußerlich geprüft. Danach bewertete eine mehrköpfige Jury Geschmack, Geruch und Konsistenz.
Auch der Wassergehalt spielt eine Rolle, denn er beeinflusst die Reife des Honigs. Die Verbände in Bayern fordern laut LWG einen maximalen Wassergehalt von 18 Prozent, die gesetzliche Vorgabe liege mit 20 Prozent darüber. Im Anschluss wurden die Honige im Labor auf Invertaseaktivität geprüft. Weil das Enzym Invertase sehr hitzeempfindlich ist, zeigt ein hoher Wert laut LWG, dass der Honig bei Ernte und Verarbeitung schonend behandelt wurde.
Die gesetzlichen Grundlagen regelt die Honigverordnung. Honig dürfen demnach keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden. Er darf keinen fremden Geschmack oder Geruch aufweisen und nicht in Gärung übergegangen sein. Nach den gesetzlichen Vorgaben handelt es sich bei Blütenhonig um Honig, der ganz oder zum größten Teil aus Pflanzennektar gewonnen wird.
Eigene Einschätzung
Die Mitteilung erklärt nicht, was die Kategorien „K“ und „SK“ oder die jeweilige Zusatzbezeichnung bedeuten. Wer verstehen will, was hinter den Medaillen steckt, muss selbst nachfragen.













