Wunsiedel – Wer 2026 im Sport für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge erfolgreich war, kann jetzt von seinem Verein gemeldet werden. Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge teilte mit, dass es wieder seine erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler ehren will. Die Ehrung ist eine feste Tradition im Landkreis und würdigt die Leistungen des Jahres 2026.
Ausgezeichnet werden Personen, die auf überregionaler Ebene herausragende Erfolge erzielt haben. Als Mindestmaß nennt das Landratsamt Platz 3 bei der Bayerischen Meisterschaft.
Die Vereine sollen außerdem Vorschlagsformulare für zwei Nachwuchsauszeichnungen einreichen: für den Jugendförderpreis und für den Jugendsportförderpreis. Über die Vergabe entscheidet der Sportbeirat, dem die Vorschläge zur Beratung vorgelegt werden. Der Jugendförderpreis geht jedes Jahr an zwei Vereine, die besonders erfolgreiche Jugendarbeit leisten. Der Jugendsportförderpreis richtet sich an Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die sportlich außergewöhnlich erfolgreich waren.
Die Antragsunterlagen und die Ehrungsrichtlinien stehen auf der Homepage des Landkreises bereit. Wer sie lieber direkt erhalten möchte, kann sie bei Ronja Wunderlich anfordern. Den Anträgen soll unbedingt ein Foto des Sportlers oder der Sportlerin beiliegen, am besten aus dem Wettkampf. Die Unterlagen sind per E-Mail zu schicken.
Auf einen Blick
- Frist für Vorschläge: spätestens 20. Januar 2027
- Mindestleistung für die Sportlerehrung: mindestens Platz 3 bei der Bayerischen Meisterschaft
- Unterlagen: www.landkreis-wunsiedel.de/sportlerehrung
- Ansprechpartnerin: Ronja Wunderlich, Tel: 09232 80-365
- Dem Antrag beilegen: ein Foto der Sportlerin oder des Sportlers, möglichst aus dem Wettkampf
Hintergrund
Der Landkreis begründet die Ehrung damit, dass seine erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler wichtige Botschafter für das Fichtelgebirge sind. Die Feier findet nach Angaben des Landratsamts in jedem Frühjahr in festlichem Rahmen statt.
Wer einen Jugendsportförderpreis vorschlagen will, findet die Voraussetzungen laut Landratsamt in den Richtlinien unter „§ 4 Jugendsportförderpreis“. Alle Formulare samt Datenschutzhinweisen und die Richtlinien stehen auf der Seite zur Sportlerehrung im Bereich „Downloads“.
Nach der Abgabe eines Antrags gibt es laut Landratsamt innerhalb von 5 Tagen eine Eingangsbestätigung. Kommt sie nicht, sollen Vereine unbedingt telefonisch unter 09232 80-365 nachfragen.
Eigene Einschätzung
Die Frist ist lang genug, um die Meldung nicht im Jahresendtrubel zu vergessen. Vereine sollten früh klären, wer die Unterlagen ausfüllt und wer ein brauchbares Wettkampffoto liefert. Die Mitteilung nennt für den Jugendsportförderpreis nur die Altersspanne, die genaueren Voraussetzungen stehen in den Richtlinien und sollten vor dem Vorschlag gelesen werden.













